Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Daniel Emering

Albert-Schweitzer-Straße 2

67346 Speyer

 

Telefon: 06232 8716040

E-Mail: Imerlich76@gmail.com

 

Stand: August 2026

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Daniel Emering – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Maler-, Stuckateur-, Putz-, Renovierungs-, Ausbesserungs- und vergleichbare handwerkliche Leistungen.

 

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

 

Individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Informationen auf der Homepage und Angebote

 

Die Darstellung von Leistungen auf der Homepage stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dient der Information über die angebotenen Leistungen.

 

Anfragen des Auftraggebers per Telefon, E-Mail oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.

 

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung über die Durchführung der Arbeiten zustande.

 

Der konkrete Umfang der geschuldeten Arbeiten ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. den individuell getroffenen Vereinbarungen.

 

3. Preise

 

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.

 

Soweit im Angebot nicht anders angegeben, richten sich die Preise und die darin enthaltenen Leistungen nach den jeweiligen individuellen Vereinbarungen.

 

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind und vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden, werden gesondert berechnet.

 

4. Nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten

 

Werden während der Durchführung der Arbeiten Umstände erkennbar, die bei der Angebotserstellung trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbar oder vorhersehbar waren und zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, wird der Auftraggeber hierüber möglichst vor deren Durchführung informiert.

 

Dies kann insbesondere verdeckte Schäden, ungeeignete oder beschädigte Untergründe, Feuchtigkeitsschäden oder andere erst während der Arbeiten erkennbare Mängel der vorhandenen Bausubstanz betreffen.

 

Erforderliche zusätzliche Leistungen und deren Vergütung werden mit dem Auftraggeber vereinbart.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Räume, Flächen und sonstigen Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber bewegliche Gegenstände, Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich zu entfernen bzw. einen ausreichenden Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen zu ermöglichen.

 

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über ihm bekannte Besonderheiten, Vorschäden oder Gefahren zu informieren, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.

 

6. Termine und Ausführungsfristen

 

Vereinbarte Termine und Ausführungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.

 

Kommt es aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen, verlängert bzw. verschiebt sich der Ausführungszeitraum angemessen.

 

Hierzu können insbesondere höhere Gewalt, unvorhersehbare Materialengpässe, ungeeignete Witterungsverhältnisse bei Außenarbeiten oder vom Auftraggeber bzw. anderen beteiligten Gewerken verursachte Verzögerungen gehören.

 

Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen möglichst zeitnah informiert.

 

7. Untergrund und vorhandene Bausubstanz

 

Die vereinbarten Arbeiten werden unter Berücksichtigung der vorhandenen und bei fachgerechter Prüfung erkennbaren Beschaffenheit des Untergrundes und der Bausubstanz ausgeführt.

 

Treten während der Arbeiten verdeckte oder zuvor nicht erkennbare Schäden oder Mängel hervor, kann eine zusätzliche Bearbeitung erforderlich sein.

 

Der Auftraggeber wird hierüber informiert. Notwendige zusätzliche Leistungen können gesondert beauftragt und berechnet werden.

 

8. Materialien

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden für die Durchführung der Arbeiten geeignete Materialien verwendet.

 

Stellt der Auftraggeber Materialien selbst zur Verfügung, ist er für deren Auswahl und Beschaffenheit verantwortlich.

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, soweit diese nachweislich auf ungeeignete, fehlerhafte oder qualitativ mangelhafte Materialien zurückzuführen sind, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder entgegen einer Empfehlung des Auftragnehmers verwendet wurden.

 

9. Änderungen und Zusatzwünsche

 

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder zusätzliche Leistungen, werden diese – soweit möglich – berücksichtigt.

 

Hierdurch entstehende zusätzliche Arbeits-, Material-, Fahrt- oder sonstige Kosten können zusätzlich berechnet werden.

 

Änderungen können außerdem Auswirkungen auf vereinbarte Fertigstellungstermine haben.

 

10. Abnahme

 

Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

 

11. Vergütung und Zahlung

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten sowie nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

Bei größeren oder länger dauernden Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart bzw. im gesetzlich zulässigen Umfang entsprechend dem Wert der bereits erbrachten Leistungen verlangt werden.

 

Die Zahlung erfolgt auf die in der Rechnung angegebene Weise.

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

12. Mängel und Gewährleistung

 

Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen – eine Nacherfüllung vorzunehmen.

 

Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

13. Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

 

Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist und zu den Folgen eines Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

 

Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Arbeiten begonnen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum vorzeitigen Beginn der Leistung und zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

 

15. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf dieser Homepage.

 

16. Verbraucherstreitbeilegung

 

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

 

17. Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht eingeschränkt werden.

 

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.